Hammonia Oleochemicals GmbH [HOC]

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlung und Brokerage

1 Geltung

1.1 Sämtliche Angebote und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Handels mit Dienstleistungen und Oleo- und chemischen Produkten, deren Rohstoffen und Derivaten sowie Schmierstoffen und Waren aller Art an Börsen sowie außerbörslichen Handelsplätzen durch die Hammonia Oleochemicals GmbH („HOC“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (jeweils „Auftraggeber“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“).

1.2 Ergänzende, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die HOC nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, gelten nicht. Dies gilt auch dann, wenn HOC diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn HOC auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Bedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Bedingungen.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, sofern es sich um solche gleicher oder verwandter Art handelt. Dies gilt selbst dann, wenn HOC sich bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft. Die vorbehaltlose Annahme der Leistungen von HOC durch den Auftraggeber gilt auf jeden Fall als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen.

1.4 Die Geschäftsbedingungen sind auf der HOC-Homepage im Internet (www.hammonia-oleo.com) hinterlegt. Insoweit kann der Einwand des Nichtzugangs oder der Nichtkenntnis seitens des Auftraggebers nicht erhoben werden.

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen und Vertragsänderungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von HOC maßgebend.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax), abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

 

2 Geschäftstätigkeit von HOC

2.1 HOC ist Spezialist für Vermarktung und Distribution von oleochemischen Rohstoffen, Naturwachsen und deren Derivaten. HOC stellt als Vermittler den Kontakt zwischen Produzenten (z.B. Evyap Sabun Malaysia Sdn. Bhd) her und vermittelt auf der Grundlage einzelner vom Auftraggeber zu erteilender Aufträge Geschäfte über die Lieferung von oleochemischen Erzeugnissen.

2.2 Bei der Vermittlung übernimmt HOC gegenüber dem Auftraggeber keine Beratungsleistungen. Es erfolgt insbesondere keine rechtliche, finanzbezogene oder steuerliche Beratung durch HOC. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf jegliche Beratung.

2.3 Die Haftung von HOC aus unterlassener Beratung oder Aufklärung ist ausgeschlossen.

2.4 Wenn und soweit HOC Auftraggebern Informationsmaterial zur Verfügung stellt oder übersendet, stellt dies keine Anlageberatung dar. Das etwaige Informationsmaterial dient ausschließlich dazu, dem Auftraggeber seine selbstständige Anlageentscheidung zu erleichtern. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Informationen haftet HOC nicht.

 

3 Angebote, Vertrag

3.1 Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, dass HOC diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

3.2 Der Vertragsabschluss und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von HOC verbindlich.

 

4 Gebühr

4.1 Für die Leistungen von HOC erhält HOC eine Vermittlungsgebühr, die sogenannte Courtage oder auch Brokerage („Gebühr“). Der Auftraggeber hat HOC die Gebühr zu zahlen, obgleich, der vermittelte Vertrag erfüllt oder aufgehoben wird. Dies gilt nicht, wenn HOC ein nachweisbares Verschulden an der Nichterfüllung oder Aufhebung des Vertrages trifft.

4.2 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem zwischen dem Auftraggeber und HOC abgeschlossenen Vertrag und dem darin enthaltenen Preis- und Leistungsverzeichnis.

4.3 Die angegebene Gebühr versteht sich in EURO zuzüglich Umsatzsteuer soweit anwendbar.

4.4 Wenn und soweit der Auftraggeber besondere Leistungen von HOC in Anspruch nimmt, werden diese gesondert vergütet. Hierzu bedarf es des Abschlusses eines gesonderten Vertrages, der die Vertragsbedingungen im Einzelnen, insbesondere den Gegenstand der besonderen Leistungen und die Höhe der gesonderten Vergütung, regelt.

 

5 Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

5.1 Die Gebühr oder gesonderte Vergütungen sind, soweit HOC nichts anderes schriftlich bestätigt hat, ohne jeden Abzug binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei HOC. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

5.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche von HOC mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche, die sich aus derselben Vermittlung ergeben. Skonti und sonstige Abzüge, sofern nicht schriftlich vereinbart, sind ausgeschlossen.

5.3 Wird HOC nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass der Auftraggeber in eine ungünstige Vermögenslage gerät, kann HOC für ihre Leistung das Erbringen einer Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen. Als Indikatoren für eine ungünstige Vermögenslage gelten insbesondere außergerichtliche Vergleichsangebote, gerichtliche Vergleiche oder Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis oder eine „Blacklist“.

5.4 Forderungen aus dem Vertrag mit HOC dürfen nicht an Dritte abgetreten werden, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart worden.

 

6 Erreichbarkeit, Datenübermittlung

6.1 HOC ist stets bemüht, die aktuellen technologischen Standards zu erfüllen. HOC weist jedoch darauf hin, dass bei der genutzten Hard- und Software bzw. Technologie Störungen nicht auszuschließen sind. Insbesondere kann eine durchgehende Erreichbarkeit der Internetseite von HOC nicht gewährleistet werden.

6.2 HOC haftet für Schäden aufgrund fehlerhafter Hard- und Software sowie bei Störungen der Datenübermittlung, insbesondere in Form von unvollständiger, verzögerter, falscher oder 6.3 sonst fehlerhafter Übertragung, nur, wenn deren Ursache bei HOC liegt und HOC die Schäden zu vertreten hat. Es gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8 dieser Geschäftsbedingungen.

 

7 Höhere Gewalt, Leistungsverzug

7.1 HOC haftet nicht für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vermittlungsvereinbarung, soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung auf Handlungen, Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist (soweit sie nicht von HOC oder ihren Vertretern oder Mitarbeitern verursacht wurden), die (a) bei Anwendung angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit unvorhersehbar sind oder, vorhersehbar, aber unvermeidbar sind und außerhalb der zumutbaren Kontrolle von HOC liegen, (b) nicht auf Handlungen, Unterlassungen, Fehler oder Fahrlässigkeit von HOC zurückzuführen sind und (c) dazu führen, dass HOC ihre Verpflichtungen aus der Vermittlungsvereinbarung ganz oder teilweise nicht erfüllen kann („Ereignis Höherer Gewalt“). Vorbehaltlich der obigen Punkte (a) bis (c) können Ereignisse höherer Gewalt unter anderem sein: Krieg (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), Feindseligkeiten, Revolution, Rebellion, Aufstand gegen eine Behörde, Aufruhr, Terrorismus oder ausländische Embargos. Diebstahl, Vandalismus oder Handlungen, die von oder im Namen einer kriminellen Organisation begangen werden, gelten nicht als Ereignisse höherer Gewalt, soweit sie versicherbar sind; ungewöhnlich schwere Überschwemmungen, ungewöhnlich schwere Blitze, Erdbeben, Tornados, Taifune, Wirbelstürme, ungewöhnlich schwere Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Brände von außen und Objekte, die aus dem Weltraum auf die Erde treffen (wie z. B. Meteoriten), Quarantänebeschränkungen, Epidemien, Pandemien (wie z. B. COVID-19) oder ähnliche Fälle von höherer Gewalt; und lokale, regionale und nationale Streiks, Arbeitsniederlegungen, Aussperrungen oder ähnliche Arbeits- oder Arbeitskampfmaßnahmen oder -streitigkeiten, ausgenommen solche, die ausschließlich die Mitarbeiter und/oder die Unterauftragnehmer von HOC betreffen, sowie Rohstoffmangel. Die vorbezeichneten Ereignisse Höherer Gewalt sind auch dann von HOC nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende des Ereignis Höherer Gewalt wird HOC dem Auftraggeber nach Möglichkeit mitteilen.

7.2 Sofern Ereignisse Höherer Gewalt HOC die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist HOC zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Ereignissen Höherer Gewalt von vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder -termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung gegenüber HOC vom Vertrag zurücktreten.

7.3 In sonstigen Fällen des Leistungsverzuges ist der Auftraggeber nur nach ergebnislosem Ablauf einer von ihm zu setzenden, angemessenen Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag, der die verspätete Leistung betrifft, zurückzutreten. Für die entstandenen Schäden haftet HOC nur, sofern HOC sie zu vertreten hat. Es gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8 dieser Geschäftsbedingungen.

 

8 Haftung

8.1 HOC haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von HOC, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von HOC auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und vertrauen durfte.

8.2 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 HOC hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Vollständigkeit, den Inhalt, die Richtigkeit und/oder die Aktualität von Kursinformationen. Die Haftung von HOC dafür ist ausgeschlossen.

 

9 Erfüllungsort

9.1 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz von HOC (Hamburg).

 

10 Anzuwendendes Recht, Schiedsgericht

10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für die Rechtsbeziehungen zwischen HOC und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN- Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) oder ähnlichen internationalen Abkommen.

10.2 Alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen HOC und dem Auftraggeber und/oder diesen Geschäftsbedingungen werden nach den Schiedsgerichts-Bestimmungen des Deutschen Verbandes des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V. (GROFOR) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Der Ort des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist Hamburg.

 

11 Sonstiges

11.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtswirksam oder rechtsgültig ist.

11.2 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass HOC Daten aus dem Vertragsverhältnis nach geltendem Datenschutzrecht zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, an Dritte (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

 

Stand: Februar 2022